Online-Formulare:
Scheidung, Kündigungsschutzklage oder Verkehrsunfall

 

Zeitnah, unkompliziert und kompetent
Für die Online-Regulierung ist ein persönliches Erscheinen in der Kanzlei nicht notwendig. Sie sparen Weg und Zeit.

Scheidung Online

Wir helfen Ihnen mit unserem Fachanwaltsteam für Familienrecht ihre Scheidung deutschlandweit schnell und unkompliziert abzuwickeln.

Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, dann kann die Scheidung durch nur einen Anwalt, der den Antrag für Sie bei Gericht einreicht, durchgeführt werden. Der andere Ehepartner muss dann lediglich im Termin der Scheidung zustimmen. Er benötigt keinen weiteren Rechtsanwalt.

Nach Übersendung Ihrer Angaben in unserem Scheidungsformular erstellen wir Ihnen kurzfristig die vorläufige Kostenaufstellung auf Basis der gesetzlichen Gebühren (RVG). Nach Beauftragung durch Sie fertigen wir dann umgehend den Scheidungsantrag für Sie an und reichen diesen beim zuständigen Familiengericht ein. Sie werden online regelmäßig über den Sachstand und den Scheidungstermin bei Gericht informiert. Der Scheidungstermin selbst, zu dem beide Ehegatten in der Regel anwesend sein müssen (Ausnahmen für im Ausland lebende Ehegatten oder Ehegatten, die weit entfernt innerhalb Deutschlands leben, sind möglich), dauert ca. 10 Minuten. Sie erhalten dann nach ca. 4-6 Wochen das rechtskräftige Scheidungsurteil von uns übersandt.

Das Scheidungsverfahren wird in der Regel 6-8 Monate dauern. Dies liegt daran, dass zusammen mit der Scheidung in Deutschland auch über den Versorgungsausgleich entschieden wird (Ausgleich der Rentenanwartschaften). Nach dem neuen Scheidungsrecht (FamFG seit 01.09.2009) besteht jedoch die Möglichkeit, diese Zeit zu verkürzen und nach 3 Monaten das Gericht um Abtrennung des Versorgungsausgleiches zu bitten, so dass dann über die Scheidung schneller entschieden werden kann. Falls Sie an einer zügigen Scheidung Interesse haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Der Versorgungsausgleich kann in bestimmten Fällen auch ausgeschlossen werden, beispielsweise bei Kurzzeitehen die nicht länger als 3 Jahre bestanden haben.

Sollten Sie noch Fragen zu den Voraussetzungen des Scheidungsverfahrens oder zum Ablauf haben, können Sie uns gerne auch unter 069-478 60 65 20 von 9:00 – 18:00 Uhr täglich anrufen.


In der rechten Spalte können Sie sich das Scheidungsformular herunterladen. Sie können es direkt am Bildschirm in den Formularfeldern ausfüllen und uns mailen, es ausgefüllt ausdrucken und uns per Fax oder per Post schicken.

Bitte fügen Sie hierbei auch relevante Anlagen bei.

PDF abspeichern, am Bildschirm ausfüllen und bitte per E-mail an
info@rechtsanwaltspraxis.net

oder ausgedruckt per Fax an
069/ 4786065-29

oder per Post an
Rechtsanwälte Martin, Fink & Kollegen
Borsigallee 21
60388 Frankfurt am Main


Sobald Sie uns Ihr Formular geschickt haben, werden wir Sie online kontaktieren und Sie über die zu erwartenden Kosten informieren sowie darüber, ob weitere Angaben oder Unterlagen zur Anfertigung des Scheidungsantrages noch benötigt werden.
Zur Beschleunigung des Verfahren können Sie uns als pdf mailen oder per Fax gerne bereits vorab Ihre Heiratsurkunde schicken.

Kündigungsschutzklage Online

Ablauf der Kündigungsschutzklage Online:

1. Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfüllen des Formulars helfen wir Ihnen gerne telefonisch weiter. Wenn Sie die Angelegenheit schildern, dann berechnen wir Ihnen auch gerne vorab die Kosten.

Bitte beachten Sie:
Gemäß § 12a ArbGG besteht im Urteilsverfahren der ersten Instanz kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten, die durch die Hinzuziehung eines rechtlichen Beistandes entstehen. Jede Partei ist daher, auch im Falle ihres Obsiegens, grds. verpflichtet, die Kosten ihres Prozessbevollmächtigten oder Beistandes zu tragen hat.

Diese Regelung gilt nur für die erste Instanz. Im Berufungsverfahren besteht das Risiko auch die Kosten des Gegners ganz oder teilweise tragen zu müssen.

Die Kosten des Gerichts werden von § 12 a ArbGG nicht erfasst. Deren Tragungspflicht richtet sich nach der Kostenverteilung im Verfahren.

2. Achtung! Aufgrund der 3-Wochen-Klagefrist ab Zugang der Kündigung kann die Angelegenheit ausschließlich nur dann bearbeitet werden, wenn bei Übersendung der Daten/ Unterlagen mindestens 3 Werktage vor dem Ablauf der Klagefrist liegen und eine telefonische Rücksprache durch den zuständigen Rechtsanwalt mit Ihnen innerhalb der Frist möglich ist.

3. Die Angaben werden von dem zuständigen Rechtsanwalt geprüft. Dieser setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die ausdrückliche Annahmeerklärung gegenüber dem Mandanten zustande. Die Unterzeichnung und/oder Übersendung einer schriftlichen Vollmacht allein lässt noch kein Mandatsverhältnis entstehen.

4. Sie haben die Möglichkeit, uns relevante Anlagen zu schicken. Dringend benötigt werden für die Erstellung der Klage der Arbeitsvertrag, die Kündigung und die letzten drei Gehaltsabrechnungen. Sofern vorhanden, übersenden Sie bitte auch Betriebsvereinbarungen und den einschlägigen Tarifvertrag.


In der rechten Spalte können Sie sich das Formular herunterladen. Sie können es direkt am Bildschirm in den Formularfeldern ausfüllen und uns mailen, es ausgefüllt ausdrucken und uns per Fax oder per Post schicken.

Bitte fügen Sie hierbei auch relevante Anlagen bei.

PDF abspeichern, am Bildschirm ausfüllen und bitte per E-mail an
info@rechtsanwaltspraxis.net

oder ausgedruckt per Fax an
069/ 4786065-29

oder per Post an
Rechtsanwälte Martin, Fink & Kollegen
Borsigallee 21
60388 Frankfurt am Main

 

Verkehrsunfall Online

Sie haben einen Verkehrsunfall gehabt und wollen nunmehr Ihre Ansprüche geltend machen? Die Beauftragung eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht hilft, dass die Ihnen zustehenden möglichen Ansprüche geltend gemacht und unberechtigte Kürzungen durch die gegnerische Versicherung nicht vorgenommen werden. Die Anwaltskosten werden bei Alleinschuld des Unfallverursachers von diesem getragen.

Sollten Sie noch Fragen zu den Voraussetzungen des Verfahrens oder zum Ablauf haben, können Sie uns gerne auch unter 069-478 60 65 20 von 9:00 – 18:00 Uhr täglich anrufen.


In der rechten Spalte können Sie sich das Formular herunterladen. Sie können es direkt am Bildschirm in den Formularfeldern ausfüllen und uns mailen, es ausgefüllt ausdrucken und uns per Fax oder per Post schicken.

Bitte fügen Sie hierbei auch relevante Anlagen bei.
 

PDF abspeichern, am Bildschirm ausfüllen und bitte per E-mail an
info@rechtsanwaltspraxis.net

oder ausgedruckt per Fax an
069/ 4786065-29

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60388 Frankfurt am Main

 

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